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Strafrecht

 

Verteidigung in Strafverfahren

Nutzen Sie rechtzeitig die anwaltliche Beratung in gegen Sie gerichteten straf-rechtlichen Verfahren, da "ungeschickte" Aussagen in Ermittlungsverfahren später kaum noch zu revidieren sind.

Bereits bei der ersten polizeilichen Vernehmung als Beschuldigter, insbesondere aber spätestens bei der Haftbefehlsverkündung sollte Sie von Ihrem Recht auf anwaltlichen Beistand Gebrauch machen. Nutzen Sie dieses Recht unbedingt.

Wichtig ist, in einem laufenden Ermittlungsverfahren möglichst früh die Strafakte zu kennen und entsprechend darauf zu reagieren. Akteneinsicht erhalten Sie nur über eine anwaltliche Vertretung.

 

Bußgeldsachen

Sogenannte "kleinere" Delikte, welche im Bußgeldverfahren geahndet werden, können schnell zu Bußgeldern von mehreren tausend Euro führen, weshalb es auch hier wichtig ist, rechtzeitig zu wissen, was einem vorgeworfen wird und wie haltbar dieser Vorwurf ist.

 

Verkehrsdelikte

Vom sogenannten "Rotlichtverstoß", d.h. das Überfahren einer roten Ampel, bis zu Parkverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder zu dichtem Auffahren etc. berate und vertrete ich Sie gerne und kompetent.

 

Einspruch gegen Strafbefehle

Strafbefehle sind die "einfache" schriftliche Aburteilung von Delikten im unteren Bereich des Strafgesetzes. Gegen den Strafbefehl haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Einspruch einzulegen. Dies ist oftmals lohnend, insbesondere hinsichtlich der festgesetzten Tagessatzhöhe.

 

Berufungs- und Revisionsverfahren

Gegen Strafurteile haben Sie die verschiedensten Möglichkeiten der Einlegung von Rechtsmitteln, welche häufig zu einer Abänderung des erstinstanzlichen Urteils führen.

 

Adhäsionsverfahren

Im Adhäsionsverfahren

  werden die zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer, wie Schmerzensgeld oder Schadensersatz aus dem Strafverfahren verbunden.

 

Nebenklage

Sind Sie durch die im Strafverfahren behandelte Tat geschädigt, haben Sie als Geschädigter unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, als Nebenkläger in das Verfahren mit "einzugreifen".

 

 

 

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